Das Kreisforstamt informiert:
Die Brennholzsaison 2024/25 beginnt – ab sofort kann Brennholz für den Eigenbedarf reserviert werden

Brennholzinteressierte, die ihr Holz gerne direkt im Wald aufarbeiten wollen und einen gültigen Motorsägeschein besitzen, können sich ab sofort bei ihrem zuständigen Revierförster die benötigte Holzmenge reservieren lassen, teilt das Kreisforstamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.

Das Holz kann als „Brennholz lang“ bzw. „Polterholz“ erworben werden. Das sind unterschiedlich lange Stämme, die gefällt und an den Waldweg gezogen wurden. Dort können sie dann weiter aufgearbeitet und abtransportiert werden. Die Preise für „Brennholz lang“ betragen für Privatkunden für Buche/Ahorn/Hainbuche/Esche 80 Euro pro Festmeter, für Eiche/Hartlaubholz 70 Euro/Festmeter, für Weichlaubholz 50 Euro/Festmeter und für Nadelholz 55 Euro/Festmeter (jeweils brutto inkl. MwSt.).

Als weitere Möglichkeit kann „Schlagraum“ reserviert werden. Das sind Kronenteile und dickere Äste, die nach der Aufarbeitung des Stammholzes noch im Waldbestand liegen. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden und wird wegen des höheren Aufwands bei der Aufarbeitung günstiger abgegeben. Allerdings darf im nordwestlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises wegen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest innerhalb der Schutzzone II (siehe Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis) derzeit kein Schlagraum angeboten werden. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte bei ihren zuständigen Revierförsterinnen und Revierförstern vor Ort.

Alle Brennholzinteressenten müssen im Besitz eines Motorsägenscheins sein und diesen bei der Bestellung des Holzes vorlegen. Die Arbeiten im Wald dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit mindestens einer Begleitperson erfolgen. Zur eigenen Arbeitssicherheit gehört das Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung mit Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen und Helm.