Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) angekommen. Anfang August wurde bei einem Wildschwein nördlich von Hemsbach erstmals die Tierseuche nachgewiesen.
Afrikanische Schweinepest: Was muss ich beachten?
Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) angekommen. Anfang August wurde bei einem Wildschwein nördlich von Hemsbach erstmals die Tierseuche nachgewiesen. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz hat daher vier Allgemeinverfügungen erlassen. Sie legen Gebiete der infizierten Zone (Sperrzone II), der Pufferzone (Sperrzone I) sowie der Sicherheitszone, die neu eingerichtet wurde, sowie die dort geltenden Maßnahmen fest.
Wer ist von den aktuellen Maßnahmen betroffen?
In erster Linie die landwirtschaftlich, forstlich und jagdlich tätige Bevölkerung. Wildschweine und Hausschweine müssen nun verstärkt untersucht werden und es gibt in betroffenen Gebieten Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feldern.
In der sogenannten Sperrzone II (Infizierten Zone) wurde darüber hinaus eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet und freizeitliche Aktivitäten im Wald sind nur noch auf den befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Dies betrifft momentan die Kommunen Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.
Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
Nein. Menschen und andere Tiere als Schweine können sich an dem Virus nicht anstecken. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, ist gesundheitlich unbedenklich.
Woher kommt die ASP?
Das ASP-Virus ist in infizierten Wildschweinen in Afrika heimisch und kann dort auf Hausschweine übertragen werden.
Nach Ausbrüchen in Südeuropa breitet sich die Tierseuche seit 2007 über osteuropäische Länder aus. Erstmals in Deutschland festgestellt wurde sie 2020 bei einem Wildschwein nahe der deutsch-polnischen Grenze. Seither gab es außer in Brandenburg auch Ausbruchsgeschehen in Wild- bzw. Hausschweinebeständen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Hessen.
Kann ich selbst etwas tun?
Ja! Denn eine besondere Rolle spielen bei der Verbreitung des Virus auch Lebensmittel, die von infizierten Tieren stammen und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden. So kann beispielsweise ein unachtsam entsorgtes Schinkenbrot an einer Raststätte oder auf einem Wanderparkplatz ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Alle Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp