Festlegung der Kreisumlage

Um seine Aufgaben finanzieren zu können erhält der Rhein-Neckar-Kreis einerseits Zuweisungen des Landes und Gebühren für seine Dienstleistungen. Ein Großteil der Finanzierung erfolgt darüber hinaus über die sogenannte „Kreisumlage“.

Diese wird gemeinsam durch die 54 Städte und Gemeinden des Kreisgebietes aufgebracht und damit mittelbar über alle Bewohnerinnen und Bewohner unseres Rhein-Neckar-Kreises. Sie bemisst sich an der Finanzkraft der einzelnen Städte und Gemeinden.

Diese Umlage wird jedes Jahr durch den Kreistag neu für das Folgejahr beschlossen

Von Seiten der Verwaltung wurde ein Hebesatz von 24,5 Prozent für die nächste Berechnung der Kreisumlage vorgeschlagen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies angesichts der derzeitigen finanziellen Entwicklung bei den meisten Städten und Gemeinden des Kreises das falsche Zeichen und fordert die Festsetzung des Hebesatzes auf 23,5 Prozentpunkte.

In reinen Zahlen ausgedrückt wäre das eine Entlastung der Gemeinden von 271 auf 260 Millionen Euro. 

Nachfolgend der detaillierte Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Göck an den Landrat des Rhein-Neckar-Kreises.

Die SPD Kreistagsfraktion stellt folgenden Antrag:
Die Kreisumlage wird im Haushalt 2022 auf 23,5 Prozent festgesetzt.

Begründung:

1. Die Finanzen des Kreises entwickeln sich deutlich besser, als bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs im September abzusehen war. In den neuen TOP Kennzahlen vom 15. November geht die Verwaltung selber schon von 8 Millionen höherer Liquidität als zur Zeit der Haushaltsaufstellung aus. Aus den Verbesserungen aus der höheren Steuerschätzung im November wurden noch für 2021 6 Millionen Mehreinnahmen bestätigt. Es ist anzunehmen, dass auch für 2022 weitere Mehreinnahmen erreicht werden. Hinzu kommen Vorteile aus dem Ergebnis der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) des Landes und der kommunalen Landesverbände, die noch nicht bekannt sind.

2. Demgegenüber geht es vielen Kreisgemeinden deutlich schlechter. Da der Kreis nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei der Festlegung der Kreisumlage die Leistungsfähigkeit der Gemeinden einbeziehen und eine Abwägung vornehmen muss, sollte aufgearbeitet werden, ob es in dieser Lage überhaupt möglich ist, bei den Gemeinden in absoluten Zahlen deutlich mehr Geld einzusammeln als im Jahr zuvor.

3. Bei dem vorgeschlagenen Hebesatz von 24,5 Prozent würde nach der heutigen, um mindestens 14 Millionen Euro verbesserten Lage viel Liquidität beim Kreis angesammelt, die zu hohen Verwahrzinsen führen würde, während viele Gemeinden im Kreis zeitweise Kassenkredite aufnehmen müssen. Deswegen ist eine weitere Absenkung des Hebesatzes nötig.

4. Die Einnahmen wurden vorsichtig niedrig und die Ausgaben vorsichtig hoch einge-schätzt. Auch das führt zu weiterer Liquidität beim Kreis, weil mehr Einnahmen erzielt werden und weniger Ausgaben nötig werden. Da noch einige Aufgaben aus 2021 umge-setzt werden müssen, kann das für 2022 vorgesehene Programm wohl nicht umgesetzt werden.

5. Bestimmte Ausgaben, wie die Förderung der Beratungsstelle PLUS, wurden abgelehnt, dadurch wird ebenfalls Geld eingespart. Auch eine Ausarbeitung für einen Zeitplan, wann in den nächsten Jahren welche kreiskommunalen Gebäude klimaneutral gemacht werden, und erste Aktionen für eine Klimaschutz-Offensive in Kreis und Gemeinden wurden bisher nicht etatisiert, was für uns heißt, dass die Mittel dafür vorhanden sind.

6. Der Hinweis, Geld für große Bauvorhaben, etwa im Krankenhausbereich, anzusparen, ist aus unserer Sicht nur schwer umsetzbar und würde zu Verwahrentgelten beim Kreis bis zu dem Zeitpunkt führen, wenn die Mittel gebraucht werden. Eine Gemeinde und auch ein Kreis kann nicht im Voraus Geld beim Bürger oder bei den Kreisgemeinden „einsammeln“ und aufsparen. Im Übrigen würde das Angesparte Verwahrzinsen kosten.

7. Sinnvoll könnte es höchstens sein, eine hohe Liquidität des Kreises zu nutzen, um die kurzfristigen Finanzlöcher bei Kreisgemeinden zu stopfen. So könnte der Kreis Ver-wahrentgelte und die Gemeinden könnten Kassenkreditzinsen sparen. Da dies nach Auffassung des Landrats und der GPA mit Hinweis auf die BAFin nicht möglich ist, sollte nicht mehr Liquidität als nötig beim Kreis angesammelt werden.

8. Mit einer Festsetzung des Hebesatzes auf 23,5 Prozentpunkte sinkt die Umlage absolut von 271 auf 260 Millionen Euro, mithin bleiben von den derzeit bekannten zusätzlichen 14 Millionen Euro drei Millionen zusätzlich in der Liquidität des Kreises.

Die SPD Kreistagsfraktion plädiert seit Jahren für eine jahrgenauen Betrachtung der Entwicklung der Kreisumlage. Ungeachtet dessen gehen wir aber davon aus, dass auch im nächsten Jahr die Steuerkraftsumme der Gemeinden nicht sinken, sondern eher leicht steigen wird und daher der Umlagesatz nicht deutlich erhöht werden muss, wenn Mehrausgaben zu verzeichnen wären.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Göck
SPD – Fraktionsvorsitzender